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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Anwendbarkeit der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen POWERDOGS - mobile Physiotherapie und Osteopathie für Hunde, Hansastraße 100, 15234 Frankfurt (Oder), nachfolgend POWERDOGS genannt) und dem/der Tierhalter/in (nachfolgend Tierhalter genannt) als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter sich an POWERDOGS zum Zwecke der individuellen Beratung oder zur Behandlung wendet und das für ihn zugeschnittene Behandlungsangebot annimmt.

POWERDOGS ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden oder Leistungswünsche geht, die von POWERDOGS aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht anbieten kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch von POWERDOGS für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

Änderungen der AGB werden dem Tierhalter schriftlich bekannt gegeben, dies kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite von POWERDOGS erfolgen. Ein Widerspruch muss in Textform innerhalb von zwei Wochen bei POWERDOGS eingegangen sein, ansonsten gelten die Änderungen als akzeptiert.

2. Termine

Termine können persönlich, telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Siehe hierzu ebenfalls die Datenschutzerklärung.

Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon oder Mail bestätigt wurden.

Bei verspätetem Terminantritt durch den Tierhalter, wird die verstrichene Zeit aus organisatorischen Gründen nicht an die Behandlungszeit angeschlossen.

Termine, die der Tierhalter nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagt, können dem Tierhalter in Rechnung gestellt werden und sind dann innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum zu begleichen.

Bei Ausfall von POWERDOGS wird der Termin nachgeholt.

Werden vom Tierhalter Termine wiederholt nicht wahrgenommen bzw. abgesagt, behält sich POWERDOGS die Möglichkeit vor, die Zusammenarbeit abzubrechen.

3. Honorar & Bezahlung

POWERDOGS hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar.

Die genannten Preise sind Festbeträge für eine festgelegte Behandlungszeit, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und nach jeder Inanspruchnahme der Dienstleistung bar zu bezahlen. In Einzelfällen kann nach Absprache eine Rechnungsstellung zur Überweisung erfolgen.

Rabatte werden nach Möglichkeiten und im Einzelfall gewährt.

Eine anteilige Rückzahlung eines bereits gezahlten Betrages (z.B. 10er-Karte), abzüglich der bereits geleisteten Dienstleistungseinheiten, kann nur erfolgen wenn das Tier verstorben ist oder vom Tierarzt schriftlich bestätigt wird, dass eine Vertragsfortführung momentan oder langfristig kontraindiziert ist. Hierzu besteht jedoch keine Verpflichtung.

4. Mitwirkung des Tierhalters

Vor dem Beginn und während der Dienstleistung am Tier hat der Tierhalter POWERDOGS über alle Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten (Aggressivität, Ängstlichkeit, o.ä.) seines Tieres vollumfänglich, nach bestem Wissen und Gewissen, zu informieren. Sind zum sicheren Ablauf der Dienstleistungseinheit weitere Sicherheitsmaßnahmen (z.B.: anlegen eines Maulkorbes) sinnvoll oder nach Meinung des Therapeuten von POWERDOGS notwendig, so ist der Tierhalter verpflichtet bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützend einzuwirken.

Der Tierhalter akzeptiert, dass eigene Videoaufzeichnungen oder Fotoaufnahmen nur nach Rücksprache erstellt werden dürfen. Ferner darf jegliches Audio-/Video-/ und Schriftmaterial, sofern vorab genehmigt, nur für den privaten Gebrauch des Tierhalters genutzt und nicht veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Zuwiderhandlungen werden pro Vorfall mit 5000 Euro in Rechnung gestellt.

Der Tierhalter ist damit einverstanden, dass POWERDOGS Fotos oder Videos, die im Rahmen der Behandlung entstanden sind, zu eigenen Werbezwecken verwenden darf.

5. Vertraulichkeit / Datenschutz

POWERDOGS behandelt Tierhalter- und Patientendaten vertraulich. POWERDOGS ist nur dann von der Vertraulichkeit befreit, sofern in Zusammenhang mit der Dienstleistung persönliche Angriffe gegen POWERDOGS stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Der Tierhalter erlaubt POWERDOGS Auskünfte, welche für die Durchführung der Dienstleistung relevant sind, vom behandelnden Tierarzt einzuholen (Röntgenbilder, Diagnoseberichte, etc.) und Gespräche diesbezüglich zu führen.

POWERDOGS führt Aufzeichnungen über die erbrachten Leistungen. Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Akten nicht zu. Eine Herausgabe kann nicht verlangt werden.

POWERDOGS kann auf Wunsch einen kosten- und honorarpflichtigen Behandlungsbericht, auf Grundlage der Akte, erstellen.

6. Hundephysiotherapeutische Dienstleistungen

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Der Behandlungsvertrag wird nach den Bedürfnissen des zu behandelnden Tieres im Ermessen der Hundephysiotherapeuten ausgeübt. Vor Beginn der Therapie erfolgt die Befunderhebung mit dem Tierhalter, in dem die Methode der Behandlung und deren Risiken im konkreten Fall erläutert werden. Änderungen und Anpassungen des Behandlungsplanes behält sich POWERDOGS vor.

Der Hundephysiotherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Hundephysiotherapie zur Beratung und Therapie beim Patienten anwendet.

Ein Heilversprechen wird nicht gegeben. POWERDOGS übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- oder Trainingsziels.

Über die Behandlung bzw. den Inhalt der zu erbringenden Leistung entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Hundephysiotherapeuten über die anwendbaren Methoden umfassend informiert worden ist.

Der Hundephysiotherapeut behält sich vor, die Behandlung nach eigenem Ermessen abzubrechen, z.B. wenn ein Hund deutliche Probleme zeigt, sich offensichtlich der körperliche Zustand verschlechtert oder er sich während der Behandlung verletzt hat.

Besondere Mitwirkungspflichten des Tierhalters

Der Hund sollte sich vor einer Behandlung gelöst haben. Die letzte Fütterung vor Therapiebeginn soll mindestens 2 Stunden zurückliegen.

Der Tierhalter entfernt Führungswerkzeuge wie Leinen, Brustgeschirre, Maulkörbe oder ähnliches nur auf Bitten des Therapeuten. Hat der Tierhalter Bedenken hinsichtlich der Entfernung von Führungswerkzeugen, so sind diese dem Therapeuten mitzuteilen, um die Risiken und den Nutzen dieser Maßnahme abzuwiegen. Die Sicherheit aller Beteiligten inklusive der Sicherheit des Tieres stellt immer das oberste Bewertungskriterium für eine solche Entscheidung dar.

7. Kündigung und Rücktritt

POWERDOGS kann jederzeit kündigen oder zurücktreten, wenn sich der Tierhalter nicht vertragsgemäß verhält und POWERDOGS erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder vertragsgemäßem Verhalten bestimmt hat. Das Recht zur sofortigen Kündigung / Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Tierhalters bleibt hiervon unberührt.

Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der Tierhalter sein Tier nicht art-bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier zu Schaden kommt oder kommen kann. Gleiches gilt, wenn der Tierhalter über ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder Erkrankung des Tieres nicht informiert bzw. informiert hat. Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der Tierhalter für den hierdurch entstandenen Schaden und erbrachte Aufwendungen von POWERDOGS. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.

POWERDOGS haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet POWERDOGS nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. POWERDOGS haftet nicht für Schäden, die vom Tierhalter oder dessen Tier verursacht werden.

8. Haftung

POWERDOGS haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet POWERDOGS jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

POWERDOGS haftet nicht gegenüber dem Tierhalter für von Dritten und deren Hunden herbeigeführten Schäden. Der Tierhalter stellt POWERDOGS von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Tierhalter oder den Hund des Tierhalters von Dritten gegen POWERDOGS geltend gemacht werden.

9. Geltungsbereich / Sonstige Bestimmungen

Mit der Annahme zur Behandlung akzeptiert der Tierhalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder).

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert.